Honorar
Sollten Sie gesetzlich versichert sein, bringen Sie einfach Ihre Krankenkarte zum Erstgespräch mit. Die Abrechnung erfolgt hier direkt über Ihre Krankenkasse. Privatversicherte erhalten circa einmal im Monat eine Rechnung, welche Sie bei Ihrer Kasse einreichen können.
Die Abrechnung unserer Therapiesitzungen sowie zusätzlicher Leistungen (z.B. Diagnostik oder schriftliche Befundberichte) erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Ärzte (GOP/GOÄ bei Privatversicherten und EBM bei gesetzlich Versicherten).
Bei erhöhtem Aufwand können die Kosten in der GOP mit einem bis zu 3,5-fachen Satz berechnet werden. Diese Abrechnung ist gesetzlich bei entsprechendem Mehraufwand zulässig.
Private Krankenversicherung
In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für eine Psychotherapie. Der Umfang der Erstattung hängt jedoch von Ihrem individuellen Tarif ab. Es kann vorkommen, dass einige private Krankenversicherungen oder die Beihilfe nicht die gesamten Kosten übernehmen, sodass Sie möglicherweise einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Gerne unterstütze ich Sie bei der Beantragung der Kostenübernahme durch Ihre Versicherung. Es ist ratsam, vor dem Erstgespräch folgende Fragen mit Ihrer Versicherung zu klären:
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Ist Psychotherapie im Leistungsumfang Ihres Vertrags enthalten?
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In welchem Umfang werden die Kosten erstattet?
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Wie viele Therapiestunden sind vorgesehen?
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Welche Unterlagen sind für die Antragstellung notwendig?
Beihilfe
Beamte und Beamtinnen erhalten meist eine Teilerstattung der Behandlungskosten durch die Beihilfe. Es ist sinnvoll, sich frühzeitig bei Ihrer Beihilfestelle über die genauen Bedingungen zu informieren.
SelbstzahlerInnen
Wenn Sie die Kosten selbst tragen, werden diese wie bei Privatversicherten berechnet. Dabei genießen Sie verschiedene Vorteile:
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Der Therapiebeginn kann schnell und ohne bürokratische Hürden erfolgen.
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Art und Dauer der Therapie bestimmen Sie selbst.
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Ihre Therapie wird Ihrer Krankenversicherung nicht gemeldet, was besonders bei bevorstehender Verbeamtung, einem Versicherungswechsel oder speziellen Berufen (z.B. Piloten) relevant sein kann.
Die Kosten sind nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar (bitte prüfen Sie die Voraussetzungen bei Ihrem Finanzamt).
Berufsgenossenschaft
Wenn die Psychotherapie aufgrund arbeitsbedingter Gegebenheiten notwendig wird, übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Berufsgenossenschaft in Verbindung, um die nötigen Antragsformulare zu erhalten.